Der Begriff Spiking bezeichnet die Verabreichung von Drogen, meistens einer Art Betäubungsmittel, ohne die Zustimmung und das Wissen der betroffenen Person. Dies kann über Getränke oder Essen passieren – aktuell wird aber auch zunehmend über die Verarbeichung durch Injektionen berichtet. Die K.O.-Substanzen werden den betroffenen Personen zugeführt, um diese zu betäuben und hilflos zu machen. Es gibt eine Vielzahl an Substanzen die als K.O.-Tropfen verwendet werden, Wirkung und Nachweisbarkeit varrieren je nach Substanz und Menge. In vielen Fällen folgt solcher Verabreichungen übergriffiges Verhalten.
Um was für Substanzen handelt es sich?
Definitionsgemäß sind K.O.-Tropfen psychoaktive, zentral wirksame Drogen Substanzen, die in der Regel eine narkotisierende Wirkung aufweisen. Es gibt hier ein sehr breites Spektrum an Substanzen, welche alle auf eine betäubende Wirkung abzielen. Die unterschiedlichen Wirkstoffe sind meist relativ geruchlos, farblos und geschmacklos und können durch den Geschmack von Mischgetränken leicht überdeckt werden. Neben vielen weiteren Substanzen, werden vor allem GHB und GBL, Ketamin, verschiedene Opioide und Benzodiazepine als K.O.-Tropfen eingesetzt – aber auch das Hinzufügen von Alkohol ohne die Zustimmung der betroffenen Person gilt als Spiking, da es sich um eine uneinvernehmliche Verabreichung handelt und darauf abzielt Kontrolle und Handlungsfähigkeit der betroffenen Person einzuschränken.
Die zwei medial präsentesten Substanzen, welche aktuell oft Synonym mit K.O.-Tropfen verwendet werden, sind Gamma-Hydroxy-Buttersäure (GHB) und Gamma-Buyrolacton (GBL). Diese werden oft als Liquid Ecstasy bezeichnet, obwohl sie weder chemisch, noch in der Rauschwirkung mit Ecstasy vergleichbar sind. GHB ist ein Narkotikum und unterliegt seit 2002 dem Suchtmittelgesetz. Insbesondere ist der Erwerb, der Besitz, die Erzeugung, die Ein- und Ausfuhr, die Weitergabe und der Verkauf gerichtlich strafbar und kann Geld- oder Freiheitsstrafen nach sich ziehen. Seit 01.01.2012 unterliegt GBL in Österreich dem Neue Psychoaktive Substanzen Gesetz, wodurch die Erzeugung, die Ein- und Ausfuhr, sowie die Weitergabe der Substanz, um daraus einen persönlichen Vorteil zu ziehen, verboten sind. Da GBL vielseitig in der Industrie eingesetzt wird, ist es allerdings leider relativ leicht möglich die Substanz über ausländische Anbieter aus dem Internet zu kaufen.
K.O.-Tropfen bezeichnen Substanzen, welche die betroffene Person bewusstlos, hilflos und handlungsunfähig machen sollen. Häufig wird die wehrlose Lage dann von Seiten der Täter*innen ausgenutzt, um übergriffiges Verhalten auszuführen und zu erleichtern. Jeder kann Opfer von K.O.-Delikten werden, überwiegend sind aber junge Frauen und Mädchen von Übergriffen betroffen. Die Substanzen können pulverförmig oder in flüssiger Form verabreicht werden und die erste Wirkung setzt in der Regel nach ca. 10-20 Minuten ein. Das Wirkungsspektrum ist vielseitig und varriert je nach Substanz, Menge und betroffener Person. Die meisten Betroffenen berichten von Kontrollverlust, Gleichgewichtsverlust, Muskelzuckungen, Sehstörungen, Übelkeit, unverhältnismäßiger geistiger Verwirrung, Gedächtnisverlust, Bewegungsunfähigkeit, bis hin zu kompletten Blackouts und Bewusstlosigkeit.
Oft spielt gleichzeitiger übermäßiger Alkoholkonsum eine entscheidene Rolle um Grenzen zu verwischen. Täter*innen wissen um dieses Dilemma und häufig erfolgt das Beibringen von K.O.-Mitteln in Tateinheit mit exzessiven Trinkverhalten. Gerade bei der Kombination mit Alkohol kann es bei vielen der verwendeten Substanzen relativ oft zu Herzrythmusstörungen, Atemdepressionen und anderen lebensbedrohlichen Situationen kommen. Besonders GHB und GLB können bei Überdosierung und Mischkonsum besonders schnell fatale Folgen mit sich bringen.
Oft nähern sich gewaltausübende Personen in Clubs oder Bars anderen Personen an – aber nicht nur Fremde können übergriffig sein, auch flüchtige Bekannte oder vermeintliche Freund*innen können zu verursachenden Personen werden.
In der Vielzahl von Dynamiken und möglichen Situationen haben wir versucht die folgenden generellen Handlungsempfehlungen für einen schönen Clubbesuch herauszuarbeiten:
Bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt nach der Verabreichung von K.O.-Substanzen:
Das heimliche Verabreichen von K.O.-Tropfen oder psychoaktiver Substanzen ist Körperverletzung und eine Straftat.
Aufgrund der schwierigen Nachweisbarkeit und der oft undurchsichtigen Sachlage gibt es allerdings keine verlässlichen Informationen darüber, wieviele Menschen jährlich Opfer von K.O.-Tropfen werden. Meist sind betroffene Personen erst sehr geschwächt, verwirrt und haben große Erinnerungslücken, wodurch die Schuld oft bei der eigenen Person gesucht wird. Leider gehen betroffene Personen nur in einem Bruchteil der Fälle zur Polizei oder zur ärztlichen Untersuchung und Substanzen können oft zum Zeitpunkt der Untersuchung nicht mehr nachgewiesen werden. Es gilt hier zu betonen, dass die meisten K.O.-Substanzen nur wenige Stunden im Urin oder Blut nachweisbar sind. In Abhängigkeit von der Dosis kann GHB nur bis zu max. 12 Stunden nach Einnahme oder Verabreichung der Droge nachgeweisen werden. Auch aus Scham werden die traumatischen Erfahrungen of nicht angezeigt.
Wir appellieren deswegen sich bei Verdacht unbedingt so schnell wie möglich in medizinische Betreuung zu begeben. Eine unverzügliche Sammlung und toxikologische Laboruntersuchung des Harns sollte von medizinischer Seite Standard sein und oberste Priorität für die Aufdeckung eines Spiking Vorfalls darstellen.